Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Auftraggebern oder Teilnehmer der Seminarveranstaltungen, Abendveranstaltungen und Weiterbildungsprogramme (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „Teilnehmer“ genannt) und der House of Leadership GmbH (im Folgenden „House of Leadership“ genannt) beim Abschluss eines Vertrages über ein Weiterbildungsprogramm, ein Seminar, Event oder einen Workshop (im Folgenden „Programm“ genannt). Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter.
Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Teilnehmende werden im Zweifel nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung der House of Leadership anerkannt.
1.2 Ergänzungen
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten eventuell für einzelne Geschäftsbeziehungen „Besondere Geschäftsbedingungen“, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei Abschluss eines Vertrages mit dem Auftraggeber vereinbart. Soweit die „Besonderen Geschäftsbedingungen“ für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor. - Beauftragung bzw. Anmeldung
2.1 Offene Programme
Teilnehmende für offene Programme können sich über Internet (Registrierung via Webshop) oder per Anmeldeformular via Email zum Seminar anmelden. In diesem Fall wird der Eingang des ausgefüllten Anmeldeformulars von uns per E-Mail bestätigt und ebenso, dass die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich ist.
2.2. Geschlossene In-house-Programme
Jede Bestellung wird verbindlich, indem ein Angebot des House of Leadership vom Auftraggeber unterschrieben innerhalb der angegebenen Frist zurückgesendet wird. - Mitwirkungspflichten
3.1 Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber oder der/die Teilnehmende ist verpflichtet, der House of Leadership sämtliche Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung des Programms von Bedeutung sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es insbesondere erforderlich, dass der Auftraggeber oder Teilnehmende der House of Leadership Änderungen seines Namens und seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilt.
3.2 Vollständigkeit
Der Auftraggeber oder Teilnehmende hat Bescheinigungen und sonstige Mitteilungen der House of Leadership auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. - Elektronische Kommunikation und E-Mail-Adresse
Sofern nicht anders vereinbart ist es zur ordnungsgemäßen und zeitnahen Abwicklung aller mit dem Programm zusammenhängenden Formalitäten erforderlich, dass der Teilnehmende der House of Leadership eine E-Mail-Adresse angibt und diese regelmäßig überprüft. So werden z. B. Terminpläne, Änderungen, Programmhinweise und wichtige Informationen dem Auftraggeber oder Teilnehmenden in der Regel per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die E-Mail-Kommunikation kann unverschlüsselt erfolgen. Der Teilnehmende hat Sorge zu tragen, dass die E-Mail-Adresse vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt ist. - Programmmaterial
Das dem Teilnehmenden von der House of Leadership zur Verfügung gestellte Programmmaterial sowie das Programmbegleitende Informationsmaterial hat verpflichtenden Charakter in allen angebotenen Formaten. Eine Auseinandersetzung mit dem als „Bonusmaterial“ angebotenen Material ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen. Das dem Teilnehmenden elektronisch auf einer Lernplattform (gehostet auf Thinkific.com) zur Verfügung gestellte Programmmaterial ist ausschließlich zum Zweck der Seminarteilnahme und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte liegen, sofern nicht gesondert vereinbart oder gekennzeichnet, beim House of Leadership.
Der Teilnehmende verpflichtet sich, das Programmmaterial der House of Leadership nicht Dritten zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten und die Urheberrechte nicht zu verletzen. Vervielfältigungen sind nicht zulässig. - Haftung
6.1 Haftungsbeschränkung
Die House of Leadership haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Fahrlässigkeit
Die House of Leadership haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf Sach- und Vermögensschäden nicht, außer wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber oder Teilnehmende regelmäßig vertraut (im Folgenden „Kardinalpflicht“), verletzt hat. Die Haftung wegen Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist ihrerseits auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die House of Leadership im Übrigen nicht. Die unter 6.1 genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der House of Leadership betroffen ist.
6.3 Haftungsausschluss
Eine weitergehende Haftung der House of Leadership ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der House of Leadership. - Störung des Betriebs
Die House of Leadership haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Pandemien, behördliche Verfügungen im In- oder Ausland) eintreten. - Haftung bei Verschulden des Teilnehmenden oder Auftraggebers
Hat der Auftraggeber oder Teilnehmende durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr.3 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die House of Leadership und der Auftraggeber oder Teilnehmende den Schaden zu tragen haben. - Kündigung/Stornierung
9.1 Absage
Das House of Leadership behält sich vor, offene Programme jederzeit abzusagen, sollte bis zu 21 Tagen vor Beginn des Programms die Mindestanzahl der Teilnehmer nicht erreicht sein.
9.2 Stornierung offener Programme
Soweit in den Besonderen Geschäftsbedingungen für ein offenes Programm nicht anders geregelt, kann die Teilnahme am Programm seitens des Teilnehmenden bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Programms mindestens in Textform kostenlos gekündigt/storniert werden. Danach zahlen der Teilnehmende 30% der Gebühr als Stornogebühr. Sollten Teilnehmende ohne Absage dem Programm fernbleiben, wird der komplette Betrag fällig. Es kommt zu keiner Rückzahlung.
9.3 Stornierung geschlossener Programme
Ein kostenfreier Rücktritt von geschlossenen In-house-Seminaren ist bis 3 Monate vor Seminarbeginn möglich. Bei einem Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr fällig, bei einem Rücktritt danach wird die volle Gebühr fällig. Dies gilt auch für virtuell durchgeführte Seminare.
9.4 Schriftform
Die Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Auf Wunsch des Teilnehmenden oder Auftraggebers wird der Eingang der Kündigung vom House of Leadership bestätigt.
9.5 Außerordentliche Kündigung
Das Recht der House of Leadership und des Auftraggebers oder Teilnehmenden zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die House of Leadership ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn a) sich der Teilnehmende mit der Zahlung der für das Programm in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug befindet und trotz schriftlicher Fristsetzung und einer Androhung einer möglichen Kündigung durch die House of Leadership innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nicht bezahlt oder b) das Verhalten des Teilnehmenden den ordnungsgemäßen Ablauf des Programms oder die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Dozenten oder der House of Leadership oder ihrer Mitarbeiter trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung erheblich stört. § 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung. - Dozenten, Termine und Studienort
10.1 Inhalte
House of Leadership bestimmt die Dozenten und den Veranstaltungsablauf des Programms nach Ermessen – bei In-house-Seminaren in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Das House of Leadership behält sich vor, angekündigte Dozenten in offenen Programmen durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Seminare zu ändern oder einzelne Impulse eines Seminars zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter des Seminars hat.
10.2 Termine
Die House of Leadership legt die Veranstaltungstermine rechtzeitig vor Beginn des Programms fest – bei In-house-Seminaren in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Das House of Leadership ist berechtigt, Seminare aus wichtigem Grund abzusagen oder zeitlich zu verlegen, insbesondere bei Erkrankung der Dozenten. Die Auftraggeber oder Teilnehmenden werden hiervon umgehend schriftlich per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weiterer Schadensersatzanspruch besteht nicht, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.3 Orte
Die Angabe des Studienortes bedeutet, dass die Lehrveranstaltungen an diesem Ort als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Die House of Leadership ist berechtigt, einzelne Veranstaltungen oder Programme aufgrund behördlicher, gesundheitlicher, dozentischer, räumlicher oder vergleichbarer Notwendigkeiten an einen anderen Ort in zumutbarer Entfernung zu verlagern oder als Onlineveranstaltung durchzuführen. Die Veranstaltungen eines Programms können auch teilweise oder vollständig als Onlineveranstaltungen stattfinden, wenn pädagogisch-didaktische oder organisatorische Gründe dafür sprechen und dies den Teilnehmern rechtzeitig oder von Beginn an kommuniziert wurde. Onlineveranstaltungen im vorgenannten Sinne werden als Echtzeitübertragung auf Conferencing-Plattformen wie Zoom oder MS Teams im Account des House of Leadership durchgeführt, bei der jederzeit ein Kontakt zwischen Dozenten und Teilnehmer wie in einer Präsenzveranstaltung möglich ist. Der Teilnehmer hat beim Wechsel des Veranstaltungsorts von „real“ auf „online“ keinen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Mehrkosten. Onlineveranstaltungen, die von als solche von Beginn an entsprechend geplant sind, finden typischerweise im Stil des blended learning statt: teils in direktem Kontakt (Zoom oder MS Teams), teils in Form eines Selbststudiums (gehostet auf der Lernplattform Thinkific.com), die vom House of Leadership zur Verfügung gestellt werden. Ein Wechsel auf Plattformen, Anbieter oder Accounts von Kunden ist nur in Ausnahmen und nach vorheriger Absprache möglich. - Vergütung und Fälligkeit
11.1 Fälligkeit offene Programme
Der Teilnehmende zahlt an die House of Leadership für das Programm die sich aus der Programmbeschreibung ergebende Vergütung. Die Teilnahmegebühr ist für Teilnehmende offener Programme mit der Anmeldung und vor Durchführung des Programms fällig.
11.2 Fälligkeit geschlossene in-house Programme
Die Gebühr wird nach Rechnungsstellung in einem Betrag sofort fällig. Die Rechnungen sind binnen 4 Wochen nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.
11.3 Zahlungsverpflichtung
Die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmenden wird nicht dadurch berührt, dass dieser das Programm nicht antritt oder zu einem späteren Zeitpunkt am Programm nicht teilnimmt, es sei denn, House of Leadership hat die Nichtteilnahme durch vertragswidriges Verhalten veranlasst.
11.4 Fristgerechte Zahlung
Die fristgerechte Zahlung der für das Programm in Rechnung gestellten Vergütung ist Voraussetzung für die Zulassung des Teilnehmenden zum Programm. Die House of Leadership ist daher zur Zulassung des Teilnehmenden zum Programm nicht verpflichtet, wenn sich der Teilnehmende in Zahlungsverzug befindet. - Urheberrecht
Die ausgegebenen und ggf. im Internet zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der House of Leadership vervielfältigt oder nach Ablauf des Smeinares genutzt werden. Alle Skripte stellen wir exklusiv unseren Teilnehmenden oder einer mit dem Kunden zuvor abgesprochenen Anzahl von Teilnehmern für die Dauer eines Seminars zur Verfügung. - Datenschutz
Die vom Teilnehmenden übermittelten Daten werden in der EDV-Anlage gespeichert. Diese werden ausschließlich zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO, aufgrund der Einwilligung der Teilnehmenden (Art. 6 Abs. 1a DSGVO) oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DSGVO) verwendet. Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis unter www.houseofleadership.de/datenschutz - Änderungen
14.1 Änderungen der AGB
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Besonderen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber oder Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.
14.2 Mitteilung der Änderung
Hat der Teilnehmende mit der House of Leadership im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.B. Email), können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Teilnehmenden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken.
14.3 Genehmigung der Änderung
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmende nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die House of Leadership bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Teilnehmende muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die House of Leadership absenden. - Schriftform
Es bestehen keine Nebenabreden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. - Geltung deutschen Rechts
Die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber oder Teilnehmenden und der House of Leadership unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts. - Erfüllungsort
Erfüllungsort für die von der House of Leadership geschuldete Weiterbildungsleistung ist der von der House of Leadership ausgewählte Veranstaltungsort. - Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber oder dem Teilnehmenden und der House of Leadership ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich der Sitz der House of Leadership. - Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unterhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform4zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir weisen darauf hin, dass wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teilnehmen.